Bundesgerichtshof: Erben dürfen Zugriff auf Facebook-Konto bekommen

Der Bundesgerichtshof hat ein wichtiges Urteil gesprochen: Eltern dürfen das Facebook-Konto ihres Kindes erben und darauf zugreifen. Es handelt sich hierbei um ein Grundsatzurteil.

Vor Kurzem haben wir über diesen Fall berichtet. Es ging um einen Facebook-Account eines verstorbenen Mädchens – die Mutter verlangte den Zugriff. Facebook weigerte sich.

BGH-Urteil: Digitales Erbe

Warum will eine Mutter auf das Konto ihrer toten Tochter zugreifen?

2012 stirbt eine 15-Jährige in Berlin, sie wird von einer U-Bahn erfasst. War es Suizid oder ein Unfall? Das ist bis heute nicht geklärt. Die Mutter wollte sich deshalb in das Facebook-Konto der Tochter einloggen, um zum Beispiel Informationen in Chats zu finden.

Facebook wollte Konto nicht freigeben – aus Datenschutzgründen

Das Problem: Facebook hatte das Konto bereits in den sogenannten Gedenkzustand versetzt. Mit den normalen Login-Daten war ein Zugriff nicht mehr möglich. Facebook wollte die Sperre auch nicht aufheben. Die Begründung: Datenschutz. Die Mutter klagte dagegen und bekam zunächst Recht. 

Das soziale Netzwerk legte daraufhin Berufung ein. In zweiter Instanz stellte sich dann das Berliner Kammergericht auf die Seite von Facebook. 

BGH: Facebook-Konto nichts anderes als Brief oder Tagebuch

Nun entschied der BGH in Karlsruhe in letzter Instanz: Facebook muss der Mutter Zugriff auch das Konto gewähren. Die Begründung der Richter: Auch ein digitales Konto geht nach dem Tod auf den Erben über. Es ist nicht anders zu behandeln als analoge Hinterlassenschaften wie Fotos, Briefe oder Tagebücher.

Was ist ein digitales Erbe?

Nich nur ein Facebook-Konto gehört zum digitalen Erbe. Darunter fallen alle digitale Spuren, die wir hinterlassen. Also: Daten auf Computer oder Smartphone, Online-Konten, Chat-Verläufe bei Messenger-Diensten oder Beiträge in Foren. Deshalb gilt: Auch hier sollte schon zu Lebzeiten geregelt sein, was nach dem Tod mit den Daten passiert. Was zu tun ist, hat die Bundesregierung hier zusammengefasst. Und auch die Verbraucherzentrale gibt Tipps.

Auch interessant:

 

Trag dich in unseren monatlichen Newsletter ein.

Der beste SEO-Kurs via Newsletter. Praktische SEO-Tipps zum Mitnehmen und Tools kennenlernen.