Was passiert mit meinen Daten bei Facebook und Co. wenn ich sterbe?

Köln. 22. Juni 2018 – Der Tod ist ein schwieriges Thema. Keiner redet gerne darüber oder über die Dinge, die wir hinterlassen. Dazu zählt auch unser digitales Erbe. Was passiert zum Beispiel mit Konten bei Facebook, Twitter und Co. wenn wir gestorben sind? Der Bundesgerichtshof befasst sich zurzeit damit.

BGH verhandelt über Facebook-Konto einer Verstorbenen

Konkret geht es um diesen Fall: Geklagt hat eine Frau, deren 15-jährige Tochter 2012 in Berlin von einem Zug überfahren wurde. War es ein was passiert mit digitalem erbe Unfall oder Suizid? Das will die Mutter mithilfe des Facebook-Accounts ihrer verstorbenen Tochter herausfinden zum Beispiel über die Chatverläufe. Allerdings verweigert Facebook ihr den Zugang. Das Soziale Netzwerk hat den Account der Tochter in den sogenannten „Gedenkzustand“ versetzt. Das bedeutet: Das Konto besteht zwar weiterhin, darauf zugreifen kann man mit den normalen Nutzerdaten aber nicht mehr. Facebook beruft sich unter anderem auf den Datenschutz.

Die Mutter zog daraufhin vor Gericht. Sie will als Erbin auf den Account zugreifen können. Das Berliner Kammergericht lehnte das ab.

Jetzt müssen die Richter am Bundesgerichtshof in Karlsruhe ein Urteil fällen.

Rechtslage nicht eindeutig: Was geschieht mit digitalem Erbe?

Juristen halten es für dringend notwendig, dass hier rechtlich Klarheit geschaffen wird. Denn wir leben in einer Zeit, in der wir zunehmend digitale Spuren hinterlassen. Ein Großteil von uns ist täglich im Netz unterwegs. Wir geben unsere Daten Online-Shops, schreiben Nachrichten über WhatsApp und andere Messenger-Dienste oder haben Profile in Sozialen Netzwerken oder Jobbörsen.

Wer vielleicht schon mal darüber nachgedacht hat, ein Testament zu erstellen, denkt wahrscheinlich im ersten Moment an materielle Dinge, die man vererbt. Aber auch Digitales gehört dazu. Denn wer kümmert sich um Online-Abos,den im Netz gebuchten Urlaub oder E-Mail-Konten? Einige Mail-Anbieter gestatten Erben den Zugang – aber eben nicht alle. Auch weil es keine eindeutige Rechtsgrundlage gibt, ob digitale Hinterlassenschaften mit analogen gleichzusetzen sind. Ein Grundsatzurteil fällt womöglich am 12. Juli. Dann will der Bundesgerichtshof seine Entscheidung verkünden.

netkin hält euch hierzu natürlich auf dem Laufenden.

 

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