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Vor einer Weile haben wir euch über eine mögliche Änderung des Staatsrundfunkvertrags informiert. Jetzt gibt es eine Update. Die Ministerpräsidenten der Bundesländer haben einen konkreten Plan vorgelegt, wie diese Änderung aussehen soll.
Die Ausgangslage: Seit Jahren gab es Streit über die Inhalte auf Online-Portalen von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Mehrere Zeitungsverlage hatten sogar geklagt. Nach einem langen Rechtsstreit urteilte das Oberlandesgericht Köln 2016, die App der Tagesschau sei „presseähnlich“. Auch danach ging die Diskussion darüber weiter, was öffentlich-rechtliche Sender im Netz dürfen und was nicht.
Mehr Audios und Videos
Die für Medien zuständigen Ministerpräsidenten der Länder haben sich nun auf den neuen sogenannten Telemedienauftrag geeinigt. Er besagt, dass sich die Online-Angebote öffentlich-rechtlicher Sender von denen der Verlage unterscheiden müssen. Deshalb sollen sich ARD, ZDF und Deutschlandradio im Internet künftig stärker auf Audios und Videos konzentrieren – Texte dürfen nicht im Vordergrund stehen. Gleichzeitig können die Sender ihre Mediatheken ausbauen. Bisher galt, dass Angebote maximal sieben Tage verfügbar sein dürfen. Das soll nun aufgehoben werden.
Lob von beiden Seiten
Der Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt, Dr. Reiner Haseloff, nannte die Einigung einen großen Schritt zur inhaltlichen Modernisierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Es sei im Interesse der Nutzerinnen und Nutzer für ihren Rundfunkbeitrag auch im Internet einen hohen Mehrwert zu bekommen, so Haseloff. Auch der Präsident des Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), Dr. Mathias Döpfner, begrüßte die Einigung. Er sagte, „der jetzt gefundene Kompromiss sorge für Klarheit, wo der Schwerpunkt öffentlich-rechtlicher Online-Angebote liegen wird – im audiovisuellen Bereich.“
Quellen und weitere Infos
- Durchbruch im Ringen um Reform des Telemedienauftrags der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten
- Tagesschau App unzulässig [pdf]
- Neuer Netzauftrag für ARD, ZDF und Deutschlandradio