Köln. 16. Mai 2018 – In letzter Zeit berichten einschlägige Print- und Online Medien über das Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union (Abk. DSGVO) am 25. Mai. Im Folgenden gehen wir auf die wichtigsten Veränderungen im Datenschutz ein, die sich unmittelbar auf die DSGVO beziehen. Die netkin-Redaktion erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und fungiert hier nicht als Rechtsberater. Dieser Artikel richtet sich auf Webseitenbetreiber und vor allem an die Nutzer, die im Zuge der Grundverordnung die alte Datenschutzerklärung und spezifische Anpassungen vornehmen, um der DSGVO zu entsprechen.
Zunächst ein paar Infos zum besseren Verständnis der EU-DSGVO (Was ist das konkret?)
Es handelt sich um die DSGVO, die ab dem 25. Mai 2018 in Kraft tritt (Datenschutz-Grundverordnung der EU).
- Kernaussage: Der Nutzer steht im Mittelpunkt, seine Daten werden besser geschützt – insbesondere personenbezogene Daten, die verarbeitet werden. Der Nutzer hat mehr Kontrolle über seine Daten (Der Nutzer hat das Recht jederzeit seine Daten löschen zu lassen, s. Recht auf Löschung). Es herrscht mehr Transparenz darüber.
- Geltungsbereich: Unmittelbare Wirkung in der gesamten Europäischen Union, Geltung für Unternehmen aus Drittstaaten, die Daten von EU-Bürgern verarbeiten
- Firmeninterne Prozesse sollen personenbezogene Daten besser schützen, analysieren und
kontrollieren. Ziel: Bewusstmachung über die Stellen im Unternehmen, an denen personenbezogene Daten verarbeitet werden. - Umsetzung: Auf der Website wird der Besucher bzw. Nutzer über seine Rechte informiert (Was passiert mit den Daten des Nutzers?) Welche Drittanbieter-Tools verarbeiten Daten des Nutzers?
DSGVO- Was ist das? DSGVO der EU in der Zusammenfassung
Hier ein paar nützliche Quellen für ein besseres Verständnis der EU-Datenschutzrichtlinie.
- https://www.rp-online.de/digitales/internet/dsgvo-zusammenfassung-der-eu-datenschutz-grundverordnung-aid-1.7493599
- https://www.datenschutz.org/eu -datenschutzgrundverordnung/
Wer ist betroffen?
Unternehmen und Selbständige, die automatisiert personenbezogene Daten verarbeiten. Das können also Unternehmen sein, die einen Online Shop betreiben, Analysetools und Tracking Codes auf der Website verwenden sowie Formulare nutzen, bei denen Nutzer Daten eingeben (Newsletter-Formular, Kontakt, Buchungsanfrage o.ä. sowie Social Media – Plugins).
Das sind personenbezogene Daten
Was ist zu tun? Hier eine Checkliste:
- https://www.haendlerbund.de/de/leistungen/rechtssicherheit/agb-service/datenschutzgrundverordnung/checkliste
- https://www.df.eu/blog/der-8-s chritte-plan-wie-sie-die-neue- dsgvo-umsetzen/
Datenschutzerklärung nach der neuen DSGVO generieren lassen:
Nach dem Erstellen der neuen Datenschutzerklärung unbedingt vom Fachanwalt oder Datenschutzbeauftragten prüfen lassen. Sie haben als Webseiten-Betreiber natürlich auch die Option sich von einem Anwalt für Internetrecht bzw. Datenschutz beraten zu lassen.
Fazit
In Bezug auf die Umsetzung und das regel konforme Einhalten der neuen Bestimmungen herrscht noch viel Uneinigkeit, was sich vermutlich nach Inkrafttreten der DSGVO ändert wird. Wichtig zu betonen ist, dass mit diesen EU-Bestimmungen der Grundstein für eine höhere Sorgfalt im Umgang mit personenbezogenen Daten und deren Verarbeitung gelegt wird. Unternehmen werden einmal mehr dafür sensibilisiert, die Daten des Nutzers besser zu schützen. Inwiefern das auch langfristig gelingt, wird sich in der Zeit nach dem 25. Mai zeigen.