Ein Grundgesetz fürs Internet

Wie Prominente die Debatte über die Rechte im Netz anstoßen möchten

Es gab schon viele Versuche dem digitalen Menschen auch digitale Grundrechte zuzusprechen. Das Recht auf Vergessen, der gläserne Mensch oder die Flugdrohne mit Videokamera, die uns durchs Fenster beobachtet, sind Themen, die den Menschen in den letzten Jahren bewegt haben.

Jüngst wurde nun eine „Charta für die digitale Welt“ entworfen, die den Menschen in seiner sich immer mehr digitalisierenden (Um)welt insbesondere mit Grundrechten im Internet ausstatten soll.

Mehr als 20 Menschen aus Politik, Forschung und Datenschutz, darunter auch Journalisten sowie Schriftsteller sehen sich in der Verantwortung ein Grundgesetz fürs Internet ins Leben zu rufen und darüber zu debattieren, um es schließlich dem EU-Parlament in Brüssel vorzulegen. Zu den Unterstützern gehören etwa Martin Schulz, Präsident des Europäischen Parlaments, die Schriftstellerin Juli Zeh und der Philosoph Jürgen Habermas, Spiegel-Kolumnist Sascha Lobo, sowie mehrere Chefredakteure deutscher Medien.

„Wir haben versucht, eine Gruppe zusammenzustellen, die einigermaßen divers ist und einer Bandbreite der Zivilgesellschaft entspricht. Aber wir halten Diversität für eine gesellschaftliche Stärke und wollen sie deshalb mithilfe dieser Debatte ausbauen“, so der Initiator Zeit-Stiftung.

Hassreden und Überwachung

In den Artikeln finden sich Regelungen im Umgang mit Hasstiraden, künstliche Intelligenz oder Datenschutz.

Hier ein paar Auszüge:

[…]

Artikel 5

MEINUNGSFREIHEIT UND ÖFFENTLICHKEIT

(1) Jeder hat das Recht, in der digitalen Welt seine Meinung frei zu äußern. Eine Zensur findet nicht statt.

(2) Digitale Hetze, Mobbing sowie Aktivitäten, die geeignet sind, den Ruf oder die Unversehrtheit einer Person ernsthaft zu gefährden, sind zu verhindern.

Artikel 8

KÜNSTLICHE INTELLIGENZ

(1) Ethisch-normative Entscheidungen können nur von Menschen getroffen werden.

(2) Der Einsatz und die Entwicklung von künstlicher Intelligenz in grundrechtsrelevanten Bereichen muss gesellschaftlich begleitet und vom Gesetzgeber reguliert werden.

(3) Für die Handlungen selbstlernender Maschinen und die daraus resultierenden Folgen muss immer eine natürliche oder juristische Person verantwortlich sein.

[…]

Artikel 18

RECHT AUF VERGESSENWERDEN

Jeder Mensch hat das Recht auf digitalen Neuanfang. Dieses Recht findet seine Grenzen in den berechtigten Informationsinteressen der Öffentlichkeit.

[…]

2015 versuchte bereits der Justizminister Heiko Maas eine Regelung zu finden und schrieb über digitale Grundrechte in der Zeit.

Hier den Entwurf herunterladen:

Internetrechte: Digitale Charta – Entwurf als PDF-Download (Quelle: http://digitalcharta.eu/hintergrund/)

 

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